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   BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00   

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BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00 (https://dejure.org/2001,4535)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 7 C 27.00 (https://dejure.org/2001,4535)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 7 C 27.00 (https://dejure.org/2001,4535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vollzugsauftrag - Sowjetischer Besatzungsmacht - Enteignung - DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Vollzugsauftrag

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 160
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00
    Damit fehlt es an Umständen, die eine Vermögensentziehung für den Eigentümer in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck brachten (vgl. dazu Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 3).

    Aus Willensäußerungen deutscher Stellen kann sich ein Vollzugsauftrag allenfalls unter der Voraussetzung ergeben, dass die Besatzungsmacht deutschen Stellen eine hinreichend deutliche Ermächtigung erteilt hatte, zur Durchführung eines bestimmten Befehls Richtlinien und entsprechende Maßnahmen zu erlassen (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 5/6, in dem diese Frage keiner Entscheidung bedurfte).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00
    Typischer Anwendungsfall eines Vollzugsauftrags ist eine schriftliche Anweisung der sowjetischen Behörden (Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143 S. 440).

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein konkreter Vollzugsauftrag in dem schriftlichen Verlangen der Besatzungsmacht, "anteilsenteignete" Unternehmen vollständig in Volkseigentum zu überführen (Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143 S. 439 f.), in dem Auftrag, über die Enteignung oder Rückgabe bestimmter, listenmäßig erfasster Vermögenswerte eine Entscheidung zu treffen (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 80 f.), und in der maßgeblichen Einflussnahme des sowjetischen Stadtkommandanten auf den Inhalt einer Enteignungsliste (Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97 S. 302) gesehen worden.

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00
    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein konkreter Vollzugsauftrag in dem schriftlichen Verlangen der Besatzungsmacht, "anteilsenteignete" Unternehmen vollständig in Volkseigentum zu überführen (Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143 S. 439 f.), in dem Auftrag, über die Enteignung oder Rückgabe bestimmter, listenmäßig erfasster Vermögenswerte eine Entscheidung zu treffen (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 80 f.), und in der maßgeblichen Einflussnahme des sowjetischen Stadtkommandanten auf den Inhalt einer Enteignungsliste (Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97 S. 302) gesehen worden.
  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00
    Erforderlich ist ein über die Besatzungszeit hinausreichender konkreter Vollzugsauftrag (Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 26.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00
    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein konkreter Vollzugsauftrag in dem schriftlichen Verlangen der Besatzungsmacht, "anteilsenteignete" Unternehmen vollständig in Volkseigentum zu überführen (Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143 S. 439 f.), in dem Auftrag, über die Enteignung oder Rückgabe bestimmter, listenmäßig erfasster Vermögenswerte eine Entscheidung zu treffen (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 80 f.), und in der maßgeblichen Einflussnahme des sowjetischen Stadtkommandanten auf den Inhalt einer Enteignungsliste (Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97 S. 302) gesehen worden.
  • BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung

    aa) Dem zunächst von der Beschwerde angeführten Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 27.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20) liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem die Enteignung des Vermögenswertes erst nach Gründung der DDR, nämlich im Jahre 1951, erfolgte, während alle vorherigen Maßnahmen während der Besatzungszeit keine in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gebrachte Verdrängung des Eigentümers aus seinem Eigentum herbeigeführt hatten.

    Da die Beschwerde selbst vorträgt, dass der Kläger trotz der Unterstellung unter die "Deutsche Arbeitsfront" die Grundstücke im Rahmen seiner Vereinszwecke nutzen und die Erträgnisse daraus ziehen konnte, ist eine "kalte Enteignung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anzunehmen (vgl. dazu das ebenfalls den Kläger betreffende Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 27.00 - a.a.O. S. 71).

  • BVerwG, 16.01.2007 - 8 B 66.06

    Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit einer Enteignung in der sowjetischen

    3 Es ergibt auch keine Divergenz im zulassungsrechtlichen Sinne, dass das Verwaltungsgericht aufgrund eines anderen Sachverhalts zu einer anderen Einschätzung der Rechtslage als das Bundesverwaltungsgericht in der Divergenzentscheidung (Urteil vom 25. Oktober 2001 BVerwG 7 C 27.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20) gelangt ist.

    Dies hatte seinen Grund im Wesentlichen darin, dass dem Urteil vom 25. Oktober 2001 (a.a.O.) und auch dem Beschluss vom 29. April 2003 andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde lagen.

  • BVerwG, 10.01.2007 - 8 B 64.06

    Umschreibung eines Grundstücks im Grundbuch auf das Eigentum des Volkes als

    3 Es ergibt auch keine Divergenz im zulassungsrechtlichen Sinne, dass das Verwaltungsgericht aufgrund eines anderen Sachverhalts zu einer anderen Einschätzung der Rechtslage als das Bundesverwaltungsgericht in der Divergenzentscheidung (Urteil vom 25. Oktober 2001 BVerwG 7 C 27.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20) gelangt ist.

    Dies hatte seinen Grund im Wesentlichen darin, dass dem Urteil vom 25. Oktober 2001 (a.a.O.) und auch dem Beschluss vom 29. April 2003 (a.a.O.) andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde lagen.

  • BVerwG, 20.12.2006 - 8 B 65.06

    Verdeutlichung einer Vermögensentziehung durch Grundbucheintragung

    3 Es ergibt auch keine Divergenz im zulassungsrechtlichen Sinne, dass das Verwaltungsgericht aufgrund eines anderen Sachverhalts zu einer anderen Einschätzung der Rechtslage als das Bundesverwaltungsgericht in der Divergenzentscheidung (Urteil vom 25. Oktober 2001 BVerwG 7 C 27.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20) gelangt ist.

    Dies hatte seinen Grund im Wesentlichen darin, dass dem Urteil vom 25. Oktober 2001 (a.a.O.) und auch dem Beschluss vom 29. April 2003 andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde lagen.

  • BVerwG, 26.02.2007 - 8 B 67.06

    Geltendmachung einer Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes wegen Übergehens

    Das angefochtene Urteil weicht von dem in der Beschwerdeschrift genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 27.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20) ab und beruht auf dieser Abweichung.

    Im Gegensatz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung lässt es dann aber unberücksichtigt, dass die Enteignung in der Rechtswirklichkeit zum Ausdruck gekommen sein und sich der frühere Eigentümer vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten musste (Urteil vom 25. Oktober 2001 a.a.O. S. 72).

  • BVerwG, 07.05.2012 - 8 B 15.12

    Außerkraftsetzung eines ausgesprochenen Enteignungsverbots

    Typischer Anwendungsfall kann eine schriftliche Anweisung der sowjetischen Besatzungsmacht sein (vgl. Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143; Urteile vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 27.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20 und vom 8. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 28.02 - ZOV 2004, 38).
  • VG Gera, 26.02.2002 - 3 K 835/01

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht

    Mit dem SMAD-Befehl Nr. 126 sollte das Parteivermögen der NSDAP und das Vermögen von NS- Organisationen erfasst werden, die durch das Gesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates vom 10. Oktober 1945 (Abl KRD S. 19) aufgelöst worden waren; demgemäss stimmte das angefügte Verzeichnis weitgehend mit dem Verzeichnis der aufgelösten Nazi-Organisationen des Gesetzes Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates überein (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 7 C 27.00 -).
  • LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06

    Regelung offener Vermögensfragen: Enteignung von Anteilsrechten durch

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann das Vermögen einer der DXX unterstellten eigenständigen Rechtspersönlichkeit zwar nicht ohne weiteres als vom SMAD-Befehl Nr. 126 erfasst angesehen werden (BVerwG, VIZ 2002, 347 ff.).
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